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Hochschulpolitik

Titelfoto Maßnahmenplan
Am 30. August 2022 wurde der erste Maßnahmenplan zur Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen beschlossen.  © SMWA/SMWK

»Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.«
(Hochschulrahmengesetz)

Neues Hochschulgesetz beschlossen

Nach einem intensiven Gesetzgebungsverfahren hat der Sächsische Landtag am 31. Mai 2023 das neue Hochschulgesetz beschlossen. Nach der letzten größeren Novelle von 2012 wird damit das Hochschulgesetz grundlegend erneuert und ein zentrales wissenschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow unterstrich:

»Mit einem der modernsten Hochschulgesetze Deutschlands geben wir unserer herausragenden Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Rahmen für ihre Weiterentwicklung. Damit stärken wir die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen sowohl in der Forschung als auch in der Lehre. Das Gesetz bildet einen starken und modernen Rahmen für die Zukunftsfähigkeit unserer sächsischen Hochschulen. Diese sind seit jeher eine wichtige Säule für unseren Erfolg und Wohlstand. Dafür sind die Erkenntnisse außergewöhnlicher Wissenschaftler, Techniker und Ingenieure – aber auch der Transfer dieser Erkenntnisse – von entscheidender Bedeutung.
Gleichzeitig ermöglicht es die hochwertige Ausbildung unserer Studentinnen und Studenten, die als hervorragend ausgebildete Fachkräfte so wichtig für unseren Arbeitsmarkt sind und unterstützt die klugen Köpfe im Freistaat Sachsen dabei, ihre Erkenntnisse und Ideen realisieren zu können.«

Zur Pressemitteilung

Hochschulen: Impulsgeber für Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft
Die 14 staatlichen Hochschulen in Sachsen sind Orte der Forschung, der künstlerischen Praxis, der Lehre und des Wissens- und Technologietransfers. Leistung und Einfallsreichtum zählen. Diversität und Inklusion werden gelebt. Über Fächerdisziplinen, Alter, Geschlecht oder Herkunft hinweg entsteht gemeinsam Neues – Projekte, Start-Ups, Innovation. Es sind die Ideen vieler, die dazu beitragen, dass Herausforderungen erfolgreich gemeistert werden.
Mehr zu den Hochschulen und zur Berufsakademie in Sachsen

Spitzenforschung ausbauen
Sächsische Hochschulen spielen in der Forschung in der ersten Liga. Auch dank der Exzellenzuniversität TU Dresden ist der Freistaat Sachsen weit sichtbar. Wissenschaftliche Spitzenleistungen werden in unterschiedlichsten Strukturen an sächsischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften erreicht. Auch künftig soll die Spitzenforschung in Sachsen weiter gestärkt werden – die Hochschulen stellen sich künftigen Wettbewerben.
Mehr zur Forschung an sächsischen Hochschulen

Nachwuchs dringend gesucht
Überall in Deutschland und auch in Sachsen werden Fachkräfte in der Medizin, im Lehramt, im Ingenieurwesen, in den Rechtswissenschaften und in vielen anderen Bereichen dringend gebraucht. Die vier Universitäten, fünf Kunsthochschulen, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Berufsakademie Sachsen bilden die Fachkräfte für morgen aus und ziehen mit ihren vielfältigen Studienangeboten und ihrem guten Ruf junge Frauen und Männer aus allen Regionen Deutschlands, Europas und der Welt an.
Mehr zur Hochschulentwicklungsplanung
Erster Maßnahmenplan zur Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen

Hochschulen erhalten Freiräume – und auskömmliche Ressourcen
Damit die Hochschulen ihre Aufgaben jetzt und in Zukunft erfüllen können, brauchen sie Freiräume. Darauf ist die sächsische Hochschulpolitik ausgerichtet. Eine gute Ausstattungund ein verlässlicher rechtlicher Rahmen sind Grundlage dafür, dass sich die Hochschulen weiter positiv entwickeln können. Daher ist im für Sachsen festgelegt, die Hochschulautonomie zu stärken und die Hochschulen auch für die Zukunft sicher aufzustellen. Dafür soll u.a. das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz novelliert werden. Mit der Umsetzung des Zukunftsvertrags »Studium und Lehre stärken« in Sachsen stellt der Freistaat den Hochschulen dauerhaft weitere 800 Stellen zur Verfügung. Damit wird eine nachhaltige Absicherung und Verbesserung der Lehre ermöglicht – wie es sie seit Jahrzehnten nicht gab!
Mehr zur finanziellen Ausstattung der Hochschulen
Zum Koalitionsvertrag

Teilhabe – von allen
Die Hochschulen in Sachsen gehören zu den größten Arbeitgebern im Land. Weiteres wichtiges Ziel im Koalitionsvertrag ist die Stärkung der Hochschulen als attraktiver Arbeitgeber. Dazu gehören transparente Karrierewege, Personalentwicklung und Familienfreundlichkeit. Mehr Diversität in der Wissenschaft hat das Ziel, zunehmend Frauen in Professuren und Führungspositionen zu bringen sowie die Hochschulen bestmöglich für die Teilhabe von allen vorzubereiten. Außerdem soll das Studium familienfreundlicher gestaltet und dabei vor allem das Studieren mit Kind unterstützt werden. Die Hochschulen sind aufgefordert, Studiengänge noch stärker so zu organisieren, dass sie individuell in Teilzeit studiert werden können.
Mehr zur Teilhabe von allen

Digitalisierungsschub Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat einmal mehr die Bedeutung der Digitalisierung gezeigt, auch an den Hochschulen. Dieser Prozess ist an den sächsischen Hochschulen nicht erst seit der Pandemie in vollem Gange. Der Koalitionsvertrag sieht ein ganzes Bündel von Maßnahmen für eine Digitalisierung in der gesamten Breite vor. Mit digitalen Lehr- und Lernformen sollen neue Zielgruppen für eine akademische Ausbildung an den Hochschulen gewonnen werden.
Mehr zur Digitalisierung an den Hochschulen

Pressemitteilungen im Hochschulbereich

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