Hochschulentwicklungsplanung 2025
Die Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen ist vielfältig und breit aufgestellt. Die vier Universitäten, fünf Kunsthochschulen und fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften garantieren mit ihren jeweils spezifischen Ausrichtungen umfassende und vielfältigste Studienangebote.
Mit der Hochschulentwicklungsplanung 2025 (HEP) haben die 14 staatlichen Hochschulen Sachsens langfristig Planungssicherheit. Die HEP wurde im Jahr 2016 beschlossen und im September 2021 an neue Anforderungen angepasst.
Zur Pressemitteilung (14. September 2021)
Sie legt die strategischen Leitlinien der Hochschulpolitik fest. Die Vereinbarung markierte einen Wechsel weg vom früheren Kapazitätsabbau hin zu konstanter Ausstattung auf einem stabilen finanziellen Niveau. Dadurch können eine hohe Qualität von Lehre und Forschung sowie ein gutes Betreuungsverhältnis an den Hochschulen gesichert werden. Erstmals seit 1990 gibt es keinen Stellenabbau.
Für die 14 staatlichen Hochschulen stehen pro Jahr 9034 Stellen zur Verfügung. Mit der Zustimmung der Hochschulen zum Entwicklungsplan 2025 fiel, wie im Koalitionsvertrag 2014-2019 vereinbart, der ursprünglich beschlossene Abbau von 754 Stellen weg.
Die Hochschulentwicklungsplanung verzahnt das Studienangebot und die Forschungsfelder und stimmt sie landesweit aufeinander ab, so dass jeder Hochschulstandort für sich Profilierungsschwerpunkte setzen kann. Damit wird ein attraktives Studienangebot mit einem breiten Fächerangebot in etwa 1000 Studiengängen bereitgehalten. Dabei wird die Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften verstetigt und die hohe Quote von MINT-Fächern auf einem Stand von über 40 Prozent gehalten. Die Bildungsstätten orientieren sich am Leitbild der inklusiven Hochschule.
Die HEP fordert zudem erstmals von jeder Hochschule das Erstellen von Personalentwicklungs- und Gleichstellungskonzepten.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge trägt der Freistaat Sachsen Verantwortung dafür, dass in Berufen wie Lehrer, Mediziner, Apotheker und Juristen genügend Absolventinnen und Absolventen für die Erfüllung dieser öffentlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Für diese Berufe sind die Prüfungsordnungen (staatlicher Teil) durch Bund oder Land durch Gesetz oder Rechtsverordnung geregelt.
Für die Lehramtsausbildung werden jährlich bis zu 2700 Studienanfängerplätze zur Verfügung gestellt – ein ehrgeiziges und anspruchsvolles Vorhaben für die Hochschulen in der Umsetzung. Die Lehrerbildung ist nun auch an der TU Chemnitz dauerhaft vorgesehen, um die regionale Versorgung mit Lehrkräften zu gewährleisten. Neben der TU Dresden wird künftig auch die Universität Leipzig Studienplätze für das berufliche Lehramt anbieten, da Lehrkräfte im Bereich des beruflichen Lehramtes dringend benötigt werden.
Um die ärztliche Versorgung sicherzustellen, wird die Studienplatzkapazität für Humanmedizin erweitert. Damit stellt der Freistaat Sachsen künftig allein für die Humanmedizin jährlich 615 Studienanfängerplätze zur Verfügung.