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Finanzierung

Blick in einen Hörsaal der TU CHemnitz
Blick in das Auditorum maximum, den mit 706 Plätzen größten Hörsaal der TU Chemnitz.  © TU Chemnitz / Dirk Hanus

Als Träger der Hochschulen stellt der Freistaat Sachsen die Grundfinanzierung der staatlichen Hochschulen sicher. Die langfristige Zuschussvereinbarung, die der Freistaat und die Hochschulen geschlossen haben, wurde mit dem finalen Haushaltsbeschluss im Juni 2025 bestätigt. Trotz der insgesamt angespannten Haushaltssituation ist es möglich, die Zusagen aus der Zuschussvereinbarung mit den Hochschulen aufrecht zu erhalten. Das schafft Perspektive und die benötigte Planungssicherheit.

Die Zuschussvereinbarung 2025 bis 2032 war im Mai 2024 unterzeichnet worden. In diesen acht Jahren fließen unter Berücksichtigung der Steigerung der feststehenden und zu erwartenden Tarif- und Besoldungserhöhungen insgesamt rund sieben Milliarden Euro in die Hochschulen. Mit der neuen Zuschussvereinbarung wird die dauerhafte Finanzierung der sächsischen Hochschulen auf einem hohen Niveau gehalten.

Neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen werden den Hochschulen weitere Mittel für besondere Aufgaben zur Verfügung gestellt, die über die Laufzeit der Zuschussvereinbarung noch aufwachsen:

2025: 5 Millionen Euro
2026: 15 Millionen Euro
2027: 25 Millionen Euro
2028 bis 2032: jährlich 30 Millionen Euro.

Die zusätzlichen Mittel sollen die Hochschulen noch besser in die Lage versetzen, hochschulpolitische Herausforderungen wie den Kampf gegen den Fachkräftemangel, Digitalisierung in Lehre und Verwaltung, nachhaltige Campusentwicklung und Technologietransfer zu meistern.

Die in den letzten Jahren erreichte Erhöhung der Kapazitäten in der Lehrkräftebildung wird weiter finanziert.

Neue Zielvereinbarungen für die Jahre 2025 bis 2028 wurden im Dezember 2024 beschlossen. Mit einem Volumen von über 200 Millionen Euro und einem deutlichen Zuwachs gegenüber der Vorgängerperiode mit rund 180 Millionen Euro werden richtungsweisende Impulse gesetzt.

Die Universitätsmedizin in Sachsen steht für exzellente Spitzenmedizin und hat eine entsprechende Priorität im Haushalt. Für die Medizinischen Fakultäten und die Universitätsklinika in Leipzig und Dresden sind 2025 und 2026 insgesamt rund 414 Millionen Euro vorgesehen. Auch der Investitionsbedarf der Universitätsmedizin einschließlich der Bauinvestitionen und Großgeräte ist mit insgesamt 209,4 Millionen Euro ein besonderer Schwerpunkt im Doppelhaushalt 2025/2026.

Die Studentenwerke sind als solidarische Einrichtung für das Leben und Wohnen der Studierenden unersetzlich. Die Zuweisungen an die sächsischen Studentenwerke liegen bei 20,0 Millionen Euro (2025) bzw. 18,5 Millionen Euro (2026) und tragen so dazu bei, dass die bestehende Infrastruktur und Angebotsbreite erhalten bleibt und die Preise für die Studierenden stabilisiert werden können. Darüber hinaus partizipieren die Studentenwerke am Bund-Länder-Programm »Junges Wohnen«. Gute Studienbedingungen durch gut ausgestattete Studentenwerke sind ein essentieller Beitrag zur Attraktivität des Hochschulstandortes Sachsen und damit auch ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung von morgen.

Mit dem Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung über den Zukunftsvertrag »Studium und Lehre stärken« vom 6. Juni 2019 wurde ein dauerhaftes Nachfolgeprogramm zum Hochschulpakt 2020 aufgelegt. Ziele des Zukunftsvertrags sind eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten. Der Freistaat Sachsen hat 2025 86,2 Millionen Euro Bundesmittel erhalten. 2026 wird der Freistaat Sachsen 89,7 Millionen Euro aus dem Zukunftsvertrag erhalten.

Weiterhin stehen pro Jahr 40 Millionen Euro aus freigewordenen BAföG-Mitteln für die Hochschulen zur Verfügung. Sachsen nutzt die Entlastung des Bundes bei der Finanzierung des BAföG konsequent und im gesamten Umfang für die bessere Ausstattung der Hochschulen. Sie decken u. a. wichtige Investitionen für Großgeräte und Erstausstattungen, sowie der Kosten für verstärkte Forschungsaktivitäten sowie für inklusive Maßnahmen.

Aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) werden innovative Studienerfolgsprojekte der sächsischen Hochschulen und der Dualen Hochschule Sachsen gefördert. Ziel der Förderung ist die Reduzierung von Studienabbrüchen, vor allem in Studiengängen und Studierendengruppen, in denen Studienabbrüche von Frauen besonders häufig vorkommen. Die Vorhaben sollen gezielt Fachbereiche umfassen, die weit von der Geschlechterparität entfernt sind. Im ESF Plus Programm für Sachsen stehen während der Förderperiode 2021-2027 rund 23 Mio. Euro zur Finanzierung innovativer Studienerfolgsprojekte zur Verfügung.

 

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