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Sicherung der Energieversorgung

Zum Start des Wintersemesters 2022/23 hatten sich Wissenschaftsministerium, Landesrektorenkonferenz und Berufsakademie Sachsen auf einen Handlungsrahmen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine verständigt und am 28. September 2022 ein Eckpunktepapier unterzeichnet.

 

Maßnahmen für das Wintersemester 2022/2023 bezüglich Covid-19 und Sicherung der Energieversorgung

Logos von LRK, SMWK, BA Sachsen

Zwischen dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) und der Landesrektorenkonferenz (LRK) bzw. der jeweiligen Hochschule und Berufsakademie Sachsen (BA) besteht Einvernehmen darüber, dass die sächsischen Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen in der Situation der Covid-19-Pandemie in Sachsen während der vergangenen drei Semester verantwortungsvoll und umsichtig gehandelt haben. Die Autonomie der sächsischen Hochschulen hat sich in der Krise bewährt. Dies zeigt sich auch darin, dass die Inzidenzwerte an den Hochschulen und den Einrichtungen der Berufsakademie Sachsen deutlich niedriger waren, als sie im jeweiligen Umfeld der Einrichtungen festgestellt wurden. Dieser Weg muss gemeinsam fortgesetzt werden.

Zum Wintersemester 2022/2023 zeichnen sich neben der noch immer nicht überwundenen Covid-19-Krise neue Herausforderungen ab. Aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine hat sich die Lage an den Energie- und Gasmärkten sukzessive mehr angespannt. Da mit einer Verbesserung der Lage im Moment nicht zu rechnen ist, können in den kommenden Monaten kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung notwendig werden. Hierauf bereiten sich die Hochschulen, die Berufsakademie Sachsen und das Wissenschaftsministerium in enger Abstimmung vor, obwohl die Hochschulen inzwischen auch offiziell als geschützte Kunden im Falle einer Mangellage anerkannt sind.

Die in der LRK vertretenen Hochschulen und die BA sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auch in diesem Bereich bewusst und werden dazu beitragen, die Energiesituation in den kommenden Monaten durch ihre Maßnahmen positiv zu beeinflussen. Die Hochschulen  stehen auch zur Verfügung, um auf Basis ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse beratend zur Problemlösung beizutragen.   Zudem werden sie weiter dazu beizutragen, den Verlauf der Covid-19-Pandemie deutlich zu schwächen sowie zu befürchtende erneute Infektionswellen zu brechen. Gleichzeitig werden sie die Aus- und Weiterbildung derjenigen voranzutreiben, die für die Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur in Sachsen die Zukunft mitgestalten. Dabei steht die Durchführung eines Semesters in Präsenz aller Beteiligten im Vordergrund und hat absolute Priorität.

SMWK und LRK sind gemeinsam der Überzeugung, dass die Hochschulen vor Ort die besten Kenntnisse und Möglichkeiten zur Umsetzung sowohl von Infektionsschutzmaßnahmen als auch von Energieeffizienzmaßnahmen haben und vereinbaren folgende empfehlenden Eckpunkte zunächst bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 für den Betrieb der Hochschuleinrichtungen:

I. Covid-19-Pandemie

  1. Lehrveranstaltungen in Präsenz
    An den sächsischen Hochschulen und Einrichtungen der BA sollen alle Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden, sofern nicht besondere Umstände gebieten, Lehrveranstaltungen in digitalen Formaten durchzuführen. Digitale Lehrformate bieten sich insbesondere als Unterstützung der Präsenzlehre oder dann an, wenn Studierende oder Lehrende auf Grund übergeordneter behördlicher Anordnungen oder fehlender Reisemöglichkeiten am Präsenzbetrieb der Hochschule nicht teilnehmen können.
  2. Nutzung digitaler Lehrformate statt Präsenzlehre
    Digitale Lehrformate werden überall dort eingesetzt, wo eine Präsenzlehre angesichts einer sich erneut verschärfenden pandemischen Lage nicht vertretbar ist und falls die Sächsische Staatsregierung oder die Bundesregierung weitere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems anordnen. Curricular vorgesehene praktische Ausbildungsanteile, die nur in besonders ausgestalteten Räumlichkeiten oder Lernumgebungen mit Praxisbezug durchgeführt werden können, sollen unter Wahrung der Corona-Hygieneregeln ermöglicht werden.
  3. Gremiensitzungen und sonstige Veranstaltungen
    Alle Veranstaltungen, die nicht Lehrveranstaltungen oder Prüfungen sind, werden auf ein vertretbares Minimum reduziert und, soweit erforderlich, mittels digitaler Formate durchgeführt, falls angesichts einer sich erneut verschärfenden pandemischen Lage die Sächsische Staatsregierung oder die Bundesregierung weitere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems anordnen, die Präsenzveranstaltungen einschränken.
  4. Kontrollen
    Die Hochschulen und die BA achten in ihren Zuständigkeitsbereichen soweit erforderlich auf die strikte Einhaltung der Zugangsregelungen, der Abstandswahrung sowie Maskenpflicht, soweit diese durch staatliche Stellen vorgeschrieben ist. Ansonsten empfehlen die Hochschulen und die BA das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen, in Lehrveranstaltungen auch am Platz und auch, wenn ein Mindestabstand zu anderen Menschen eingehalten wird, sofern sich mehrere Menschen im Raum befinden. Es wird dringend die Verwendung von FFP2-Masken sowie das korrekte Tragen der Maske immer und überall dort auf dem Campus, wo sich Menschen begegnen können, empfohlen.
  5. Eigenverantwortung
    Die sächsischen Hochschulen und die BA setzen weiterhin auf das verantwortungsvolle Verhalten ihrer Mitglieder.
  6. Testpflicht
    Sobald eine Testpflicht wieder verbindlich eingeführt wird, erfolgt die Umsetzung auch an den Hochschulen und der BA gemäß den Vorgaben. Die Hochschulen setzen sich dafür ein, dass in diesem Fall an ihren Standorten niederschwellige Testangebote – z. B. in Testzentren – zur Verfügung stehen und bitten die Staatsregierung zur entsprechenden Kostenübernahme für Selbsttests der Angehörigen der Hochschulen.
  7. Hygienekonzepte
    Soweit erforderlich setzen die Hochschulen und die Berufsakademie die Regelungen ihrer Hygienekonzepte erneut in Kraft.

II. Energieeffizienzmaßnahmen

  1. Präsenzlehre
    Nach drei Semestern eingeschränkter Präsenzlehre streben die sächsischen Hochschulen und die BA die Durchführung aller Lehrveranstaltungen auch bei eingeschränkter Energieversorgungssicherheit in Präsenz an. Sie werden in den dafür erforderlichen Räumen bei Einstellung der Raumtemperaturen  die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV des Bundes beachten. Die Hochschulen und die BA sind sich dabei dessen bewusst, dass dies von jedem Teilnehmer an Lehrveranstaltungen signifikante persönliche Komforteinschränkungen abverlangt.
  2. Forschung
    Die Hochschulen und die BA werden in den für die Forschung erforderlichen Räumen dafür Sorge tragen, dass die Raumtemperaturen in Anwendung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV des Bundes eingestellt sind. Die Besonderheiten für den Schutz von Lebewesen, organischen Materialien, Arbeitsmitteln, Chemikalien und weiteren Gegenständen, die besondere Temperaturverhältnisse in der Raumluft erfordern, werden berücksichtigt.
    Die Hochschulleitungen informieren ihre Einrichtungen darüber und wirken darauf hin, dass besonders energieverbrauchende Anlagen soweit wie möglich abgeschaltet werden und besonders energieintensive Versuche nach Möglichkeit auf das Sommerhalbjahr 2023 verschoben werden. SMWK und LRK werden bei den öffentlichen Drittmittelgebern für Forschungsaufträge darauf hinwirken, dass durch die Energieeffizienzmaßnahmen bedingte Verzögerungen finanziell berücksichtigt werden.
  3. Sozial- und Kommunikationsräume
    Zur Minderung der Beeinträchtigung durch niedrige Raumtemperaturen in Lehr- und Arbeitsräumen und zum Schutz der Gesundheit der Mitglieder der Hochschulen und der BA wird den Einrichtungen empfohlen, Sozial- und Kommunikationsräume, mit günstiger energetischer Versorgung mit Normaltemperaturen vorzuhalten. Dies können insbesondere Bibliotheken, Pausenräume und Räume zum Selbststudium sein. Dies folgt auch dem Leitgedanken, dass gruppenbezogene und für eine Vielzahl von Menschen zur Verfügung stehende beheizte Räume in der Energiekrise sinnvoller sind, als individuelle Lösungen.
  4. Sonstige Räume
    ​​​​​​​Soweit Flächen und Räume nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt sind, werden die Temperaturen der Raumluft nur auf das unbedingt erforderliche Maß gewärmt.
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