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Zuschussvereinbarung 2017 bis 2024

Mit der Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung zwischen Staatsregierung und Hochschulen am 19. Dezember 2016 wurde ein tragfähiges Fundament und ein außergewöhnlich langfristiger Finanzierungsrahmen für die 14 sächsischen Hochschulen bis Ende 2024 geschaffen. Die Zuschussvereinbarung gibt nicht nur finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen, sondern erhöht mit einem Gesamtvolumen von ca. 6,5 Milliarden Euro auch deren Mittel und Handlungsspielräume.

Die Zuschussvereinbarung verankert auch die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen und bildet die finanzielle Grundlage für die individuellen Zielvereinbarungen, die zwischen dem sächsischen Wissenschaftsministerium und den einzelnen Hochschulen geschlossen wurden. So verpflichten sich die Hochschulen u. a. dazu, die staatlichen Vorgaben zu Studienanfängern und Studentenzahlen zu erreichen, gemeinsame Leistungs- und Ressourcenpotenziale auszuschöpfen sowie ihr Verwaltungshandeln weiter zu optimieren.

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