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Studienfinanzierung

Studierende im Hörsaal © Detlev Müller / TU Bergakademie Freiberg

An den staatlichen Hochschulen des Freistaates Sachsen werden keine Studiengebühren erhoben. Welche Kosten entstehen, ist u.a. von den Wohnverhältnissen abhängig oder ganz allgemein, welche Ansprüche man an die Lebensqualität stellt. Unumgänglich sind jedoch Beiträge für die Leistungen des Studentenwerkes und die Studentenvertretungen sowie für ein Semesterticket.

Nur wenige Studentinnen und Studenten sind in der glücklichen Lage, dass sie sich über die Finanzierung ihres Studiums keine Gedanken machen müssen. Für alle anderen gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Zur finanziellen Förderung Studierender gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
 

Ausbildungsförderung wird nur auf schriftlichen Antrag hin gezahlt, der beim  Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes eingereicht werden muss. Weitere Informationen

Die Höhe der Förderung richtet sich neben dem Einkommen der Eltern oder des Ehepartners nach einer Reihe weiterer Kriterien. BAföG wird zu 50 Prozent als unverzinsliches Darlehen und zu 50 Prozent  als Zuschuss gewährt. Die Entscheidung, ob Anspruch auf die Zahlung von BAföG besteht, ist im Einzelfall zu treffen.

Die Rückzahlungen sind sozial verträglich und beginnen i. d. R. fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges) in monatlichen Raten zu 105 EUR. Ein zügiges Studium und ein sehr guter Studienabschluss lohnen sich, da dann Teile des Darlehens erlassen werden können.

Das Studierendenwerk informiert auf seinen Seiten über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium.

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