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Numerus Clausus (NC)

Studierende im Hörsaal © SMWK / Floss
  • Der Numerus clausus (NC)  ist ein Begriff, der für die Zulassungsbeschränkung an Hochschulen steht. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze in einem Studiengang gibt, greift der NC als Zulassungsgrenze.
  • Der NC gilt für Studiengänge, wenn die Zahl der Studienplätze begrenzt ist. NC ist der Wert der/des zuletzt Zugelassenen. 
  • Der NC ist somit kein von der Stiftung für Hochschulzulassung, vom Land oder den Hochschulen vorher festgelegter Notenwert.
  • In entsprechenden Übersichtstabellen wird daher lediglich die Note/der Grenzwert des Bewerbers/der Bewerberin abgebildet, der den letzten zur Verfügung stehenden Studienplatz bekommen hat.
  • Der NC ergibt sich in jedem Zulassungsverfahren - aufgrund der Konkurrenz der aktuellen Bewerberzahl um die verfügbaren Studienplätze - neu.
  • Bewerberinnen und Bewerbern dienen die zuletzt festgestellten Grenzwerte deshalb nur als Orientierung.

 

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