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Studienvoraussetzungen

Ihre Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule oder der Berufsakademie Sachsen weisen Sie in der Regel durch einen entsprechenden Schulabschluss nach (Beispiel: Abitur), in manchen Fällen auch durch eine Zusatz- oder Eignungsprüfung. Nicht jede Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht zugleich auch jedes Studium. In der Regel ist auf dem Zeugnis vermerkt, ob der Abschluss nur für bestimmte Studiengänge, Hochschularten oder Bundesländer gilt.

In Sachsen können Sie folgende Abschlüsse erwerben, die zum Hochschulstudium berechtigen:

Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium aller Studiengänge an allen Hochschulen und Berufsakademien in der Bundesrepublik Deutschland. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium in einer bestimmten Fachrichtung an allen Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen und in der Regel an anderen Berufsakademien.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an den Fachhochschulen, der Berufsakademie Sachsen und in der Regel an anderen Berufsakademien.

Hochschulzugang für Berufstätige

Der Hochschulzugang für studieninteressierte Berufstätige wurde in den vergangenen Jahren immer weiter geöffnet.

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung oder vergleichbare berufliche Aufstiegsfortbildungen erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie nach einem Beratungsgespräch an der entsprechenden Hochschule eine dem Abitur gleichgestellte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können an allen Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen und in der Regel an anderen Berufsakademien ein Studium aufnehmen.

Verfügen Sie über eine mindestens zweijährige, staatlich geregelte und abgeschlossene Berufsausbildung (und keinen Meistertitel oder vergleichbare Qualifikation) sowie über eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf, können Sie ein Studium in einem bestimmten Studiengang nach einem Beratungsgespräch und einer erfolgreich bestandenen Zugangsprüfung an der gewählten Hochschule in Sachsen aufnehmen. Sie verfügen dann über eine fachgebundene Hochschulreife.

Hochschulzugang bei besonderer Eignung

Zu künstlerischen Studiengängen können Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer künstlerischer Eignung auch dann zugelassen werden, wenn sie nicht die allgemeine Hochschulreife haben. Die jeweilige Kunsthochschule nimmt eine Eignungsprüfung vor.

Die rechtlichen Regelungen dazu finden Sie im Sächsischen Hochschulgesetz

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