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Zulassungsverfahren

Studierende im Seminarraum © SMWK / Floss

Studiengänge können zulassungsfrei sein oder örtlich bzw. bundesweit zulassungsbeschränkt. Danach richten sich dann auch die Bewerbungsverfahren für die einzelnen Studiengänge. Dazu kommt, dass Sie möglicherweise ein Auswahlverfahren oder eine Eignungsprüfung erfolgreich durchlaufen müssen, bevor Sie zum Studium zugelassen werden. Die Informationen dazu sind auch den Hochschulseiten zu finden. Die Bewerbung um einen Studiengang erfolgt in der Regel mit einem Online-Bewerbungsbogen. Zusätzlich sind noch bestimmte Unterlagen mit der Bewerbung per Post einzureichen.

Neben örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es auch Studiengänge, die zulassungsfrei sind, d.h. für die Sie in der Regel keine weiteren speziellen Voraussetzungen erfüllen müssen. Meist genügen das Abitur, die Fachhochschulreife oder bestimmte berufliche Qualifikationen, um sich einschreiben zu können. Die Einschreibung erfolgt direkt bei der Hochschule. Aber auch hier sind Fristen zu beachten!

Für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge sind mehrere Bewerbungen unnötig, weil bei Vorlage der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen, wie z. B. das Abitur, die Einschreibung in den gewählten Studiengang vollzogen wird.

Das Wort „örtlich“ bedeutet, dass es sich um einen Studiengang handelt, der an einer bestimmten Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Im Gegensatz dazu gibt es auch Studiengänge, die an allen anbietenden Hochschulen bundesweit zulassungsbeschränkt sind, z.B. Medizin oder Pharmazie. Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden häufig auch als NC-Studiengänge bezeichnet. NC steht für Numerus Clausus, d.h. geschlossene Anzahl.

Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge sind mehrere Bewerbungen möglich. Ist ein Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt, ist eine fristgerechte Bewerbung bei der Hochschule zwingend erforderlich.

Studiengänge der Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin sind so begehrt, dass sie bundesweit an allen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, d. h. einem Numerus Clausus unterliegen. Die Bewerbung und die Vergabe von Studienplätzen für diese Studiengänge erfolgt zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung.

In Studiengängen mit einem hohen und zumeist spezifischen Anteil an fachpraktischen Studienanteilen wird häufig das Bestehen eines Auswahlverfahrens oder einer Eignungsprüfung verlangt, bevor Sie sich für einen Studiengang bewerben, einschreiben oder auch anmelden können. Dies betrifft vor allem Studiengänge an Hochschulen mit einem fachlich einschlägigen Studienangebot, z.B. in Design; Kunst, Musik, Schauspiel, Sportwissenschaft oder Tanz.

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